Checkliste – Anschaffung Hund im Kanton Zürich
Du wohnst im Kanton Zürich und denkst darüber nach dein Leben mit einem Hund zu teilen?
Wichtige Überlegungen vorab:
- Überlege dir die Anschaffung eines Hundes sehr genau. Ein Hund darf niemals ein “Spontan-Kauf” sein. Überlege dir gut, ob du einem Hund gerecht werden kannst – heute sowie in den nächsten 8 bis 15 Jahren
- Wenn du in einem Mietverhältnis wohnst: kläre frühzeitig ab, ob die Haltung eines Hundes erlaubt ist – und lass es dir schriftlich bestätigen.
- Kannst du deinen Hund zur Arbeit mitnehmen? Oder wer kümmert sich um deinen Hund, wenn du auf Arbeit bist? (Spoiler: Hunde dürfen nicht mehr als 4 Std. am Tag alleine Zuhause gelassen werden – und auch das müssen sie zuerst kleinschrittig lernen. Das braucht Zeit. Zudem: nicht jeder Hund ist gemacht für “externe Betreuung in einem Hundehort oder ähnlich”.)
- Schau genau hin, wo du dir deinen Hund aussuchst: arbeitet der Züchter, das Tierheim oder die Tierschutzorganisation auch wirklich seriös? Wie ist er aufgewachsen? Was hat er für eine Vorgeschichte? Kannst du diese Dinge bereits gut genug beurteilen? (der Theoriekurs hilft dir u.a. auch beim Beantworten all dieser Fragen. Wie wichtig diese Fragen sind, merken viele erst zu spät. Damit man rechtzeitig Bescheid weiss wird empfohlen, den obligatorischen Theoriekurs zu besuchen, bevor man sich auf die Suche nach seinem Traumhund macht).
Wichtig, vor der Anschaffung
- Lesen des Booklets “Hundeausbildung Theorie” – das ist auch die beste Vorbereitung für die Obligatorische Theorieprüfung.
- Besuche den obligatorischen Theoriekurs (idealerweise bevor du dich bereits für einen Hund entschieden hast)
- Abschluss der obligatorischen Theorieprüfung des Kantons Zürich.
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit mind. CHF 1 Mio. Deckung (obligatorisch im Kt. Zürich)
- Stelle sicher, dass dein zukünftiger Hund einen Mikro-Chip trägt
- Stelle sicher, dass dein zukünftiger Hund nicht der Rassetypliste ll angehört, da die Haltung dieser Hunde im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2010 verboten ist
Sobald du den Hund übernimmst, musst du…
- Deinen Hund innerhalb von 10 Tagen bei der Hundekontrolle deiner Wohngemeinde anmelden.
- Dein Hund muss in AMICUS korrekt gemeldet werden: Kommt dein Hund aus der Schweiz: dann ist er bei AMICUS bereits gemeldet und ihr müsst ihn nur noch auf dich übertragen (via ID).
- Kommt dein Hund direkt aus dem Ausland? Dann muss ihn dein Tierarzt in AMICUS als “Import-Tier” melden und ihr könnt den Hund dann auf dich übertragen (via ID).
- Wenn du deinen Hund als Welpe übernimmst, solltest du eine gute (gewaltfreie!) Welpenförderung besuchen – die Welpenzeit / Sozialisierungsphase (bis max. 14 – 16 Wochen) ist quasi das Fundament für die Entwicklung deines Hundes. Welpenspielgruppen sind seit Anfang 2025 nicht mehr obligatorisch – für die Sozialisierung deines Welpen jedoch sehr empfohlen.
- Frühstens, wenn dein Hund sieben Monate alt ist, kannst du den obligatorischen Praxiskurs (mind. 6 Lektionen) besuchen und die Lernziele des Kantons Zürich unter Beweis stellen. (Ein vorausgehender, vorbereitender Kurs zwischen Welpenkurs und obligatorischem Praxiskurs ist empfohlen).
Im Verlaufe des Hundelebens
- Teile AMICUS jede Adress-Änderung oder auch ein Wechsel der Mobilnummer/Mailadresse innerhalb von 10 Tagen, noch besser vorher, mit. Denn sollte dein Liebling einmal entlaufen und aufgefunden werden, kann er anhand seiner Chipnummer (z.B. bei einem Tierarzt, in einem Tierheim oder auf einer Polizei-Station) identifiziert werden und AMICUS kann dich sofort informieren.
- Auch wenn wir uns nicht gerne damit beschäftigen: Falls du deinen Hund abgeben musst oder wenn er verstirbt, musst du dies der AMICUS und bei deiner Wohngemeinde innerhalb 10 Tagen melden. Oft übernimmt dies der Tierarzt. Die Verantwortung liegt jedoch bei dir.
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Posted By :
Pati Wantz
| Published on : | December 7, 2025 |
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